Bürgerantrag rasch umsetzen!

Der Bürgerantrag der “IG Heide und obere Lützellindener Straße“ muss rasch umgesetzt werden!

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende in der Gießener Stadtverordnetenversammlung Dr. Klaus Dieter Greilich hat die “Interessengemeinschaft Heide und obere Lützellindener Straße“ dazu beglückwünscht , dass ihr auf eine Neuregelung der bisherigen Linienführung der Buslinie 1 abzielende erste Bürgerantrag in der Geschichte Gießens mit klarer Mehrheit bei nur einer Gegenstimme vom Ortsbeirat Kleinlinden positiv entschieden wurde.

Gleichzeitig forderte Dr. Greilich den rotgrünen Magistrat dazu auf, die Inhalte des Bürgerantrages unverzüglich umzusetzen und nicht die Entscheidung des Ortsbeirates durch einen von Bürgermeisterin Weigel-Greilich (Grüne) bereits in der Ortsbeiratssitzung angekündigte evtl. Beschlußfassung der Stadtverordnetenversammlung in die vom Magistrat gewünschte gegenteilige politische Richtung zu konterkarieren .

Dr. Greilich, der auch für die Freien Demokraten im Ortsbeirat Kleinlinden aktiv ist , verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Magistrat mit Schreiben vom 17. Juli 2015 auf Antrag der Interessengemeinschaft zur Entscheidung des Bürgerantrages durch den Ortsbeirat den Vertretern der Interssengemeinschaft und den Mitgliedern des Ortsbeirates mitgeteilt habe, dass der seinem Inhalt nach auf den Ortsbezirk Kleinlinden begrenzte Bürgerantrag vom Ortsbeirat Kleinlinden zu behandeln sei.

Damit hat der Magistrat dem Ortsbeirat Kleinlinden eindeutig die Zuständigkeit für den Bürgerantrag zuerkannt und nach § 10 Abs. 5 der Bürgerbeteiligungssatzung war der Ortsbeirat damit dazu verpflichtet nach Beratung in der Sache unverzüglich zu entscheiden. Die Berechtigung dazu ergibt sich aus § 82 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung.

Laut Dr. Greilich ist darüberhinaus nach § 10 Absatz 2 der Bürgerbeteiligungssatzung für die Entscheidung dieses Bürgerantrages damit ausschließlich der Ortsbeirat Kleinlinden zuständig und eine weitere Befassung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Bürgerantrag weder vorgesehen noch zulässig.

Dr. Greilich warnte in diesem Zusammenhang den rot-grünen Magistrat davor bei eindeutiger Rechtslage jetzt anders zu verfahren und somit die gesamte Bürgerbeteiligungssatzung bereits beim allerersten Bürgerantrag ad absurdum zu führen.

Er geht deshalb davon aus ,dass der Magistrat jetzt die Entscheidung des Ortsbeirates Kleinlinden zum Bürgerantrag der „Interessengemeinschaft Heide und obere Lützellindener Straße „ zügig und umfassend umsetzt, da ansonsten sowohl ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust des rotgrünen Magistrates als auch Verfahren von der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums und vor den Verwaltungsgerichten die Folge sein würden.