Antrag zum KiföG basiert auf Fehlinformationen
FDP lehnt Antrag der rotgrünen Koalition zum Kinderförderungsgesetz aus inhaltlichen Gründen ab.
Auf der heutigen Fraktionssitzung hat der sozialpolitische Sprecher der FDP in der Gießener Stadtverordnetenversammlung Dr. Klaus Dieter Greilich erläutert, warum die FDP den Antrag der Regierunskoalition zum Kindeförderungsgesetz (KiföG) ablehnen wird: „Der Antrag basiert auf einem Sammelsurium von Fehlinformationen, die im Rahmen einer von SPD und Grünen initiierten unverantwortlichen Angstkampagne die Eltern und Erzieherinnen in den Gießener Kindertagesstätten verunsichern sollen!“
So werde am Anfang des Antragstextes zur Begründung der Ablehnung des Entwurfs des Kinderförderungsgesetzes behauptet, dass die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung durch das neue Gesetz bedroht werde.
Tatsache ist jedoch, dass das Land Hessen mit dem KiföG ab 2014 jährlich rund 425 Mio € und damit ca 20 % mehr als bisher in die ureigene kommunale Aufgabe Kinderbetreuung investieren wird.
Weiterhin wird beklagt, dass die Gruppengröße bei Kindern unter drei Jahren und in altersgemischten Gruppen erhöht werde.
Tatsache ist jedoch, dass die jetzigen Gruppengrößen der Mindestverordnung im KiföG übernommen werden und das KiföG keine Anreize für größere Gruppen gibt, da sich der Fachkräftebedarf parallel zu der Gruppengröße erhöht.
Außerdem haben die Einrichtungen durch das KiföG eine größere Flexibilität beim Zusammenstellen der Gruppen, was die Erfüllung des Rechtsanspruches im U3- Bereich fördert.
Auch eine angebliche Deckelung der Öffnungszeiten der Kitas auf 42,5 Stunden ist völlig aus der Luft gegriffen. Hierbei handelt es sich lediglich um den Betreuungsmittelwert, aus dem sich der spätere Fachkraftstundenbedarf für die Betriebsgenehmigung der Einrichtung errechnet. Es werden hierdurch also die Mindeststandards in den Kitas festgelegt und nicht die Förderung durch das Land geregelt.
Auch die behauptete Verschlechterung bei der Inklusion von Kindern mit Behinderung entbehrt jeglicher Grundlage, nachdem im Kifög die pauschale Förderung pro Integrationskind von 1540 € auf 2340 € erhöht werden soll und auch mit der Pauschale für Schwerpunktkitas in sozialen Brennpunkten Sprachförderung, Förderung der Gesundheit sowie die Förderung sozialer, kultureller und interkultureller Kompetenzen gestärkt wreden.
Falsch ist auch, das Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit und Zeiten für Leitungsfreistellung nicht vorgesehen seien. Richtig ist vielmehr, dass das KiföG erstmals sogenannte Ausfallszeiten mit 15% berücksichtigt , wodurch Krankheit , Urlaub und Fortbildung der Erzieher abgedeckt werden.
Unverständnis herrscht bei der FDP auch über die Kritik an der Erweiterung der Fachkraftdefinition. Der`vorgesehene Einsatz von maximal 20 Prozent außerhalb des Berufes der Erzieherin ausgebildeten Personals wie z.B. Logopäden oder , Kinderkrankenschwestern in Kitas dient einzig und allein der Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung und unterliegt in jedem Einzelfall der Entscheidung des örtlichen Jugendamtes nach Anhörung der Eltern zu dem dazu vorzulegenden pädagoguschen Konzept und stellt somit einen Meilenstein auf der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes des Landes Hessen dar.
Auch der Vorwurf, kurzfristig nicht umsetzbare Änderungen des Personalbestandes wären bei flexibler Regelung des Fachkraftschlüssels je nach Anzahl der betreuten Kinder nicht umsetzbar, läuft ins Leere. Im Gegenteil bauen die Regelungen des KiföG an dieser Stelle Bürokratie ab und geben der Einrichtung bei Einhaltung der Mindeststandards erst die notwendige Flexibilität.
„Inhaltlich läuft der Antrag der Gießener Regierungskoalition somit völlig ins Leere und über die wahren Hintergründes des Antrags wird die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung sicherlich weiteren Aufschluß geben“, schloss Dr. Greilich seine Ausführungen ab.