Corona-Pandemie: Gewerbesteuer stunden!
Corona-Pandemie: Gewerbesteuer stunden, um lokale Wirtschaft zu entlasten.
Angesichts der aktuellen Corona-Krise fordert der FDP-Stadtverband Gießen, die zum 15.05.2020 fällige Vorauszahlung der Gewerbesteuer pauschal, zinslos und ohne das Erfordernis einer Sicherheitsleistung zu stunden.
Aufgrund der voraussehbaren massiven Folgen durch die Coronakrise und die damit einhergehenden Beschränkungen geraten zahlreiche Unternehmen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage. Gießener Betriebe spüren diese Folgen bereits jetzt deutlich anhand ausbleibender Umsätze und gefährdender Liquidität. Dies trifft insbesondere kleinere Betriebe, darunter Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister massiv. Durch eine Stundung der fälligen Gewerbesteuer, zunächst bis zum 15. August 2020, möchte die FDP die Gewerbetreibenden in Gießen sofort und unbürokratisch schützen.
Der Vorsitzende Dominik Erb erklärt dazu: Das derzeit notwendige Herunterfahren des sozialen und wirtschaftlichen Lebens wird auch in Gießen deutliche Folgen haben. Die Bemühungen der Gießener Gastronomen, Einzelhändler und sonstiger Gewerbetreibender, mit kreativen Lösungen – wie beispielsweise kurzfristig organisierter Lieferservices – das Beste aus der Situation zu machen, sind herausragend und zeugen von der Flexibilität und Kreativität unserer lokalen Wirtschaftsakteure. Dennoch wird die Krise ihre finanziellen Spuren hinterlassen. Einige Inhaber sehen sich bereits jetzt in ihrer Existenz gefährdet. Daher sind nun auch alle staatlichen Ebenen gefordert, die Liquiditätsengpässe so gut es geht abzufedern. Dies muss auch für unsere Stadt als kommunaler Akteur gelten.“
Diese Regelung soll nach Vorstellung der Freien Demokraten pauschal und für alle gewerbesteuerpflichtigen Betriebe ohne weitere Prüfung oder sonstiger bürokratische Hürden gelten. Damit wird zunächst nicht auf die Forderung als solche verzichtet, aber ein Liquiditätsgewinn für die Betriebe erzielt.
„Als Kommune sind unsere Möglichkeiten begrenzt, umso wichtiger ist aber, dass wir entschlossen diesen Weg gehen. Der Verzicht auf die Gewerbesteuervorauszahlung allein wird nicht ausreichen, um gefährdete Betriebe langfristig zu retten. Dennoch erhöht diese Maßnahme die Liquidität und kann kurzfristig eine Insolvenz abwenden bis alle bundes- und landespolitischen Maßnahmen greifen. Es bedarf daher nun eines möglichst raschen Beschlusses durch den Magistrat und im Anschluss der unverzüglichen Information der Gewerbetreibenden“, so Erb abschließend.