Greensill-Skandal: RP bestätigt Fahrlässigkeitsvorwurf – OB muss politische Verantwortung nun auch tatsächlich übernehmen
In seinem Schreiben vom 07. Juli, welches den Stadtverordneten am 14.07. übersandt wurde, kommt der Regierungspräsident nach umfassender Prüfung der Vorgänge rund um die bei der Greensill-Bank getätigten Festgeldanlagen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro zu dem Ergebnis, dass „bei den Anlageentscheidungen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen“ wurde und bestätigt damit einen wesentlichen Vorwurf, den die Freien Demokraten bereits Anfang März erhoben hatten.
Dazu erklärt der Stadtverbands- und Fraktionsvorsitzende Dominik Erb: „In der Vergangenheit hat Oberbürgermeisterin Grabe-Bolz (SPD) zwar erklärt, dass sie als fachlich zuständige Kämmerin die politische Verantwortung übernehme, aber nicht ohne zugleich zu betonen, keine Fehler gemacht zu haben. Letzteres wurde nun durch den Regierungspräsidenten widerlegt. Jetzt wird sich zeigen, ob die Oberbürgermeisterin tatsächlich Verantwortung für den fahrlässigen Verlust von 10 Millionen Euro übernimmt und die erforderlichen persönlichen Konsequenzen trägt.“
Für die Fraktion der Freien Demokraten in der Stadtverordnetenversammlung steht nun fest, dass bei entsprechender Sorgfalt und strikter Beachtung der Anlagenrichtlinie die Festgeldanlagen in Höhe von 10 Millionen Euro niemals hätten getätigt werden dürfen. Zuletzt unternahmen die Oberbürgermeisterin und die Fraktionen von Grünen, SPD und Gießener Linke den Versuch, die Debatte auf eine angeblich problematische Anlagenrichtlinie zu lenken. Nun sieht die FDP-Fraktion sich darin bestätigt, dass nicht die Richtlinie, sondern deren inkonsequente Anwendung das Problem darstellt.
„Wenn es in der Kämmerei an Expertise in Sachen Geldanlagen mangelt, ist das per se nicht tragisch. Aber dann muss man sich wie in der Anlagenrichtlinie vorgesehen beraten lassen. Macht man das nicht, agiert man außerhalb des durch die Stadtverordnetenversammlung gesetzten Rahmens und riskiert den Verlust von Steuergeldern. Ein solches Verhalten muss Konsequenzen haben. Schon ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Ungereimtheiten rund um den Jahresabschluss 2018 ist Frau Grabe-Bolz damit als Kämmerin nicht mehr tragbar“, so Erb.
Die Freien Demokraten gehen zudem davon aus, dass nun nach Bekanntwerden des RP-Schreibens auch die Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen einleiten und den Sachverhalt einer strafrechtlichen Prüfung unterziehen wird.