Nach Scheitern des Verkehrsversuchs: Wright muss Konsequenzen ziehen!

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Beschwerde der Stadt Gießen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen verworfen. Damit wurde Letztere rechtskräftig. Der Verkehrsversuch ist damit endgültig rechtswidrig.

Dazu der FDP-Fraktionsvorsitzende in der Gießener Stadtverordnetenversammlung und Landtagskandidat Dominik Erb:
„Der Verkehrsversuch und damit auch die Koalition aus Grünen, SPD und Linken sind nunmehr endgültig juristisch gescheitert. Besonders brisant ist, dass der VGH nochmals unterstrichen hat, dass sich der Magistrat mit den Bedenken des Regierungspräsidiums und des Polizeipräsidiums nicht ernsthaft auseinandergesetzt oder diese zum Teil sogar schlicht ignoriert hat. Der VGH bringt damit in bemerkenswerter Klarheit zum Ausdruck, dass die Entscheidungsträger hier fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig agiert haben.“

Bereits nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen forderte Erb, sämtliche Bauarbeiten unverzüglich auszusetzen, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Dieser Aufforderung ist der zuständige Bürgermeister Wright (Grüne) nicht nachgekommen, sondern ließ die Bauarbeiten fortschreiten.

„Jetzt muss unverzüglich der Rückbau des rechtswidrigen Verkehrsversuchs initiiert und offengelegt werden, in welcher Höhe Schaden der Stadt Gießen und damit den Steuerzahlern entstanden ist, insbesondere auch nachdem die Bauarbeiten trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts weitergeführt wurden.

Es ist jedenfalls offensichtlich, dass hierdurch und durch das bewusste Ignorieren der behördlichen Warnungen der Stadt Gießen ein vermeidbarer enormer finanzieller Schaden entstanden ist. Das muss politische Konsequenzen haben. Herr Wright muss sofort umfassende Transparenz schaffen, sich den persönlichen Konsequenzen stellen und vom Amt des Bürgermeisters zurücktreten. Wir werden daher eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragen. Nötigenfalls werden wir die Transparenz durch einen Akteneinsichtsausschuss zwangsweise herstellen“, so Erb abschließend.