Neue Ohrfeige des RP für den Magistrat
Bestätigt sieht sich der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten in der Gießener Stadtverordnetenversammlung Dr. Martin Preiß durch die Weisung des Regierungspräsidiums an den Magistrat die von ihm verhängte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer in der Rathenaustraße zurückzunehmen.
Bekanntlich hatte die FDP-Fraktion bereits im März unmittelbar nach Aufstellung der Tempo-30-Schilder in der Rathenaustraße beantragt, diese wieder zu entfernen, da kein Vorteil von Tempo 30 in der Rathenaustrasse ersichtlich und gleichzeitig eine massive Behinderung des Verkehrsflusses eingetreten war.
Bestätigt wird diese Auffassung nach Ansicht von Dr. Preiß nun durch die Begründung des Regierungspräsidiums, die nach einem Präzedenzfall in der Ringallee vor einigen Monaten nun eine weitere schallende Ohrfeige für die ideologische und autofeindliche Verkehrspolitik des rotgrünen Magistrates darstellt.
Das Regierungspräsidium konnte der Argumentation des Magistrates in keinem Punkt folgen und widersprach insbesondere der von der Bürgermeisterin Gerda Weigel- Greilich (Grüne) in der Stadtverordnetenverammlung geäußerten Behauptung , die Polizei habe eine Unfallauffälligkeit in der Rathenaustraße festgestellt und der Magistrat deshalb seine Anordnung von Tempo 30 in Abstimmung mit der Polizei getroffen.
„Wenn jetzt das Regierungspräsidium feststellt, dass weder Radfahrer noch Fußgänger in der Rathenaustraße bei Tempo 50 einer besonderen Gefahrenlage ausgesetzt sind , ist es schon sehr befremdlich, wenn der Magistrat und die ihn tragende rot-grüne Koalition mit eben dieser Begründung den Antrag der FDP im Mai abgelehnt haben“, ergänzte der stellvertrende Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Dieter Greilich.