Beste Schulen, beste Bildung

Die seit langem bewährte Vielfalt der Schulformen ist Bestandteil der Gießener Bildungslandschaft, an ihr darf nicht gerüttelt werden.

Die Stadt Gießen als Schulträger ist für den Erhalt der baulichen Substanz und das Bereitstellen der Ausstattung der Gießener Schulen zuständig. Alle Schulen haben das Recht auf eine wirkliche Gleichbehandlung bei Sanierungen und der Erstellung von Ersatzbauten. Damit alle Gießener Schulen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag in vollem Umfang gerecht werden können, muss sichergestellt sein, dass sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel erhalten. Notwendige Renovierungsarbeiten und eine denErfordernissen des 21. Jahrhunderts entsprechende Ausstattung dürfen nicht an der Verteilung der finanziellen Mittel scheitern. Bei allen Baumaßnahmen an Schulen müssen die geänderten Anforderungen an Gebäude im Rahmen geänderter akustischer Bedingungen und des Klimawandels berücksichtigt werden und Möglichkeiten für Errichtung von Fotovoltaikanlagen genutzt werden. Für alle Schulbauten der Stadt ist ein Kataster über deren Restnutzungsdauer zu erstellen.

Zur Verbesserung der Lernbedingungen müssen in den kommenden Jahren weiter verstärkt Haushaltsmittel für den Erhalt der Bausubstanz der Gießener Schulen eingesetzt werden. Bei allen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten muss gewährleistet sein, dass künftig alle Schulgebäude Gießens für inklusiven Unterricht und für flexible Lernarrangements ausgestattet sind.

Die digitale Ausstattung der Schulen muss weiter vorangetrieben und immer auf aktuellem Stand gehalten werden. Dabei gilt es, keine Schule zurückzulassen. Für uns als Freie Demokraten steht eine bedarfsorientierte Verteilung der finanziellen Mittel an oberster Stelle, um einen Wettbewerb der Schulen untereinander und beste Bildung auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Der Ausbau der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb ist fortzuführen. Es ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, an einem Mittagstisch teilzunehmen. Eine aktive Mithilfe von Eltern und Fördervereinen ist dabei durchaus wünschenswert; die Verantwortung für den Zustand der Schulen aber trägt die Stadt allein und muss dieser auch gerecht werden.

 

Gießener Schulstruktur

Wir setzen uns weiter für ein breites Angebot unterschiedlicher Schulformen ein und werden diese Vielfalt bei der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans erneut festschreiben. Über die Form einer Schule, ob sie als kooperative oder integrierte Gesamtschule arbeiten oder ein Gymnasium oder eine Haupt- und Realschule oder eine Mittelstufenschule sein will, entscheidet die Schulgemeinde in Abstimmung mit dem Schulträger. Dieser ist dann für die Festlegungen im Schulentwicklungsplan verantwortlich. Dem Wunsch derSchulgemeinden soll Rechnung getragen werden. Besonders der Schulentwicklungsplan für die gymnasialen Oberstufen und die beruflichen Schulen muss über zu kontrollierende Jahrgangsbreiten sicherstellen, dass die Vielfalt des Angebotes der Stadt erhalten bleibt.

Erhalt der Stadtteilschulen

Der Schulträger hat – in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt – dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtteilschulen in Gießen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. Dafür muss Gießener Schülerinnen und Schülern garantiert werden, die Gießener Oberstufe ihrer Wahl besuchen zu können. Nur durch eine solche Garantie kann erreicht werden, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler bereits zur 5. Klasse in die Innenstadtschulen strömen.

Grundschulen

Gerade jüngere Kinder brauchen den Kontakt zu ihrem Umfeld. Grundschulen müssen wohnortnah erhalten bleiben („Kurze Beine – kurze Wege“). Um dies zu gewährleisten, werden wir Raum- und Lehrangebotvorausschauend an die jeweilige Entwicklung der Schülerzahlen und Schulsituationen anpassen und begrüßen auch Modelle wie z.B. jahrgangsübergreifenden Unterricht. Familienfreundliche Betreuungsangebote neben den Angeboten der Nachmittagsbetreuung durch die Schulen bis mindestens 15:30 Uhr an allen Gießener Grundschulen ermöglichen es Eltern, berufstätig zu bleiben und ihre Kinder gut und verantwortungsvoll betreut zu wissen. Gestattungsanträgen der Eltern zur Wahl einer außerhalb des Schulbezirks liegenden Grundschule ist insbesondere dann Rechnung zu tragen, wenn sich bei Genehmigung der Schulweg verkürzt oder die Überquerung einer Hauptverkehrsstraße vermieden werden kann.

Mittelstufen

Die Umwandlung der Alexander-von-Humboldt-Schule in eine Mittelstufenschule hat sich als richtiger Schritt erwiesen und gewährleistet, dass in Gießen kein Schulstandort geschlossen wird. Wir Freien Demokraten wollen sicherstellen, dass auch zukünftig keiner der vorhandenen Schulstandorte der Stadt Gießen geschlossen werden muss. Dies kann nur wirklich gewährleistet werden, wenn Haupt- und Realschulensowie berufliche Schulen und das örtliche Handwerk weiter zusammenarbeiten und die bestehenden Wege der Berufsorientierung ausbauen. Nur so kann es gelingen, einerseits Haupt- und Realschulabgängern einefaire Ausbildungschance zu eröffnen und andererseits den Nachwuchsbedarf des örtlichen Handwerks zu bedienen.

Oberstufen

Mit den unterschiedlichen Schwerpunkten bereichern die Oberstufen der allgemeinbildenden und der beruflichen Gymnasien unsere Schullandschaft und erweitern die Wahlmöglichkeiten der Eltern und ihrerKinder. In den Oberstufen sind die Jahrgangsbreiten im Schulentwicklungsplan festzuschreiben und wie in der Mittelstufe einzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass aufgrund von zu geringen Jahrgangsbreiten die Möglichkeiten der Kurswahl an einzelnen Schulen nicht zu sehr eingeschränkt werden.

Berufliche Schulen

Berufliche Schulen sind unter anderem als ein Partner im dualen System der Berufsausbildung ein wichtigerTeil des deutschen Bildungssystems: ihrer Bedeutung muss durch eine wirklich moderne Ausstattung Rechnung getragen werden. Dies gilt für Räume für den Fachunterricht und den allgemeinbildenden Unterricht gleichermaßen.

Bei der Ausstattung mit digitalen Medien müssen die beruflichen Schulen weiterhin Priorität haben, denn die Absolventen dieser Schulen sind diejenigen, die als erste die digitalen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt benötigen.

Im Rahmen der Diskussion der Fachklassenstandorte unterschiedlicher Ausbildungsberufe werden wir uns dafür einsetzen, dass eine große Vielfalt an schulischen Angeboten für duale Ausbildungen in Gießen erhaltenbleibt. Wir Freien Demokraten sehen es in der Verantwortung des Schulträgers, Schulen, die sich als Standort für neue Berufe, neue Schulformen oder für Landes- und Bundesfachklassen bewerben, in diesem Verfahren umfänglich zu unterstützen. In diesem Kontext ist über die Errichtung eines Internats für Auszubildende – zusammen mit dem Landkreis – nachzudenken. Außerdem müssen für Schülerinnen und Schüler, die aus Gegenden ohne vernünftige ÖPNV-Anbindung kommen, Parkplätze schulnah und kostengünstig vorgehalten werden.

Inklusive Schulen / Förderschulen

Zur Vielfalt der Schulformen in Gießen gehören auch Schulen, die es Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen ermöglichen, besonders gefördert zu werden. Inklusive Schulen sollen dort weiter – vorallem baulich – ausgebaut werden, wo ein solcher Bedarf besteht. Neben dem sukzessiven Ausbau eines inklusiven Angebots an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen werden wir die Förderschulen beibehalten. Wir sehen für diese Schulen trotz der vielen Aktivitäten zur Inklusion auch in Zukunft eine Notwendigkeit, um wirklich allen Schülerinnen und Schülern ein an ihren Bedürfnissen orientiertes Angebot machen zu können. Die Entscheidung über die Schulform muss sich dabei allein am Wohl der Schülerin und des Schülers orientieren. Eine wohnortnahe Schule ist gerade für Menschen mit Behinderungen wichtig; deshalb darf es keinen Schülertourismus zu Förderschulen geben.

Ganztagsschule nach Maß

Das gute Ganztagsangebot in Gießen ist weiter auszubauen und nicht nur auf die Grundschule zu beschränken. Auch für die Klassen fünf und sechs aller Schulformen sind Betreuungsangebote – ergänzend zu den Angeboten der Schulen – vorzuhalten. Eine Betreuung bis mind. 15:30 Uhr ist zu gewährleisten. Neben der ganztägigen Betreuung der Schülerinnen und Schüler gehört auch die Ausstattung mitmultiprofessionellen Teams (Bibliothekskräfte, Sozialarbeiter/innen) zu den Aufgaben des Schulträgers. Es darf auch hierbei keine Schule benachteiligt werden. Staatliche Förderprogramme sind auszuschöpfen.

Privatschulen

Wir verstehen Schulen in privater Trägerschaft als eine Bereicherung der Schullandschaft in Gießen.

Flexible und offene Schulbauten

Bei anstehenden Neubauten, Umbauten oder Renovierungen von Schulen sollen Möglichkeiten geschaffenwerden, Schulräume flexibel und offen zu gestalten. Eine weitere Ausstattung aller Klassenräume mit digitalen Medien ist dabei ein Muss. Gerade diese Ausstattung muss sich an den neuesten pädagogischen Erkenntnissen orientieren und vor allem mit den Lehrkräften der Schulen abgestimmt sein.

Daneben sind die Außenanlagen und Schulhöfe so zu gestalten und zu pflegen, dass sie für Schülerinnen undSchüler nicht nur in den Pausen attraktiv sind, sondern auch an Nachmittagen als Spiel- und Sportraumdienen. Die Schulhöfe sollen dabei nicht nur jugend-, sondern auch erwachsenengerecht ausgestattet werden.

Sicherzustellen ist allerdings, dass Schulhöfe nicht zu Drogenumschlagplätzen oder Alkoholtreffs werden. Eine Abschottung der Schulhöfe nach Unterrichtsschluss lehnen wir ab. Wir werden sie - vor allem in den Stadtteilen - zu Begegnungsstätten unter sozialpädagogischer Begleitung ausbauen.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis an Gießener Schulen

Aufgrund der Vielfalt der Schulformen ist die Stadt Gießen auch für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Gießen ein interessanter Lernort. Die Gießener Schulen sind offen für diese Schülerinnen und Schüler. Allerdings haben Jugendliche aus der Stadt Gießen Vorrang bei der Auswahl der Schule. An den sachlichen Kosten der Ausbildung der Kinder aus dem Kreis ist der Landkreis Gießen kostendeckend zu beteiligen.

Drogen- und Gewaltprävention an Schulen

Die Schulen als Spiegelbild unserer Gesellschaft bleiben von Gewalt und Drogenkriminalität nicht verschont. Viele Probleme von Jugendlichen, auch aus unterschiedlichen Herkunftsländern, werden hier offenbar. Die Schulsozialarbeit muss so ausgestaltet sein, dass eine Anwesenheit von Sozialarbeit an allen Gießener Schulen während der Unterrichtszeiten garantiert ist. Eine offene Zusammenarbeit zwischen Schulgemeinde, Stadt und Justiz ist geeignet, Probleme wirksam zu bekämpfen und um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Hierbei leisten die „Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an Schulen“ (AGGAS) und die Aktion

„Schule machen ohne Gewalt“ (SMOG) wertvolle Arbeit und müssen diese auch weiterhin leisten. Insbesondere zur Prävention von Gewalt gegen und zwischen Kindern und Jugendlichen soll jedes Kind in Gießen während seiner Grundschulzeit ein geschlechterübergreifendes Trainingsprogramm absolvieren, das es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, in Problemsituationen eigenverantwortlich zu handeln.

Schulentwicklungsplanung

Alle Schulentwicklungspläne der Stadt müssen regelmäßig fortgeschrieben werden. Bei der Fortschreibung werden wir darauf achten, dass die differenzierte und vielfältige Schullandschaft in Gießen erhalten bleibt, kein einziger Schulstandort geschlossen wird und die erforderliche Abstimmung mit dem Landkreis Gießen stattfindet. Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass Schulentwicklung auch Stadtteilentwicklung ist. Ziel muss es sein, die Schulen noch stärker in die Stadtteile zu integrieren und für eine hohe Akzeptanz durch ein modernes Schulentwicklungsmanagement zu sorgen. Schulen mit Problemendürfen nicht sich selbst überlassen werden. Unsere Stadt muss kompetenter Ansprechpartner sein und ggf. für eine bessere personelle Ausstattung in den Schulen sorgen. Nur so können sog. Brennpunkte gelöscht und verhindert werden.

EDV-Ausstattung

Gießens Schulen verfügen schon jetzt über eine gute EDV-Ausstattung. Diese muss konsequent instandgehalten und an die technischen Entwicklungen angepasst werden. Bei der Softwareausstattung ist auf Plattformunabhängigkeit zu achten. Die Betreuung der EDV-Ausstattungen der Schulen durch die Abteilung IT an Schulen hat sich bewährt und muss verstetigt und noch weiter ausgebaut werden.

Finanzielle Selbstständigkeit für selbstständige Schulen / Budgetierung

Schulleitungen haben immer mehr Verantwortung für ihre Schule, sowohl im Personalbereich als auch bei der Verwaltung staatlicher Gelder. Bei der Verwaltung der den Schulen zugewiesenen Mittel ist den Schulleitungen mehr Selbstständigkeit zu gewähren und Handlungsfreiheit einzuräumen. Daneben sind die seit Jahren nicht angehobenen Haushaltsmittel der Schulen sowohl im Ergebnis- wie auch im Investitionshaushalt anzupassen, um den gestiegenen Bedarfen und Preisen gerecht zu werden. Eine deutliche Vereinfachung des Bestellwesens (z.B. durch einen städtischen Webshop für Bedarfe der Schulverwaltung) muss sicherstellen, dass die Schulen flexibel und zeitnah agieren können, besonders auch dann, wenn es um Anschaffungen im IT-Bereich geht. Wir unterstützen ausdrücklich die Anstrengungen der Schulen, die das Angebot„Selbstständige Schule“ des Landes Hessen wahrnehmen.

 

Schülerbetreuung an Gießener Grundschulen

An vielen Gießener Grundschulen bietet die Stadt Gießen als freiwillige Leistung Schülerbetreuung an, wenn die Schulen nicht am Ganztagsprogramm des Landes Hessen teilnehmen, um Eltern eine Vereinbarkeit von Schule und Beruf zu ermöglichen. Wir stehen für die Beibehaltung dieser kommunalen Dienstleistung zu bezahlbaren Konditionen. Durch sie kann für Eltern eine verlässliche Zeit ihrer Kinder in der Schule ergänzend zu den Angeboten der Schulen sichergestellt werden.

Volkshochschule

Die Gießener Volkshochschule leistet eine hervorragende Arbeit, insbesondere im Bereich der Integration. Dennoch ist es nur schwer zu vermitteln, warum Stadt und Landkreis Gießen zwei getrennte Volkshochschulen betreiben. Deshalb stehen wir Freien Demokraten weiter für eine Zusammenlegung derbeiden Volkshochschulen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll zunächst die Zusammenarbeit beider Bildungseinrichtungen noch weiter intensiviert werden, bei der beide Volkshochschulen wechselseitig Aufgaben der jeweils anderen Volkshochschule mit übernehmen. Dadurch kann bereits jetzt in beiden Volkshochschulen Personal eingespart werden.