Zickzackkurs der OB schadet Einkaufsstadt

Kritik an Neuregelung der Sonntagsöffnung. OB übernimmt FDP-Forderungen.

Nach Auffassung des FDP-Fraktionsvorsitzenden in der Gießener Stadtverordnetenversammlung Dr. Klaus Dieter Greilich hat die Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) der Einkaufsstadt Gießen mit ihrem Zickzackkurs bezüglich der Neufassung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bereits jetzt erheblichen Schaden zugefügt.

Zwar ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass die Universitätsstadt Gießen jetzt den Hessischen Städtetag dazu aufgefordert hat, den Entwurf des Sozialministers zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes abzulehnen und stattdessen eine Regelung zu fordern, die sich an den Grundsätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1.12.2009 orientiert und die Restriktionsexzesse der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und der hessischen Verwaltungsgerichte im Sinne lebendiger und selbstverwalteter Städte korrigiert.

Dr. Greilich dazu wörtlich: „Erfreulich ist, dass die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme vom 27. Juni 2019 die lange bekannten Argumente und Vorschläge von Landtags- und Stadtverordnetenfraktion der Freien Demokraten  nahezu vollständig übernimmt. Nicht nachzuvollziehen ist vor diesem Hintergrund jedoch erst Recht, dass es der OB offensichtlich nicht gelungen ist, die Gießener Koalitionsfraktionen aus SPD, CDU und Grünen dazu zu bewegen, dem aus dem April stammendem Antrag der FDP-Stadtverordnetenfraktion zuzustimmen. Damit wurde wertvolle Zeit zum Schaden der Einkaufsstadt Gießen vertan.“

Der Stadtverbandvorsitzende der Gießener Freidemokraten Dominik Erb kann die Enttäuschung des Gießener Handels über den Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung gut nachvollziehen. Tatsächlich werden die bereits bislang strengen bestehenden Regelungen zur Sonntagsöffnung darin noch verstärkt.

Erb wörtlich: „Dem Gießener Rechtsamtsleiter Metz ist zuzustimmen, wenn er feststellt, dass Hessen mit dem neuen Gesetzentwurf den restriktivsten Weg im ganzen Bundesgebiet geht und die Genehmigungspraxis für die Kommunen damit noch schwieriger werden wird. Der Gesetzesentwurf setzt sich über die zentralen Kritikpunkte des Handels und der hessischen Kommunen an der aktuellen Rechtslage hinweg. Dieses Vorgehen ist vor dem Hintergrund der Wichtigkeit verkaufsoffener Sonntage für den Einzelhandel nur schwer zu ertragen. Der Gießener Einzelhandel muss nun wohl die bittere Erkenntnis verkraften, dass er in der schwarz-grünen Landesregierung keine Freunde hat.“