Nichtteilnahme an der Stadtverordnetensitzung

19.03.2020

FDP verweigert Sitzungsteilnahme.

Zur Stadtverordnetensitzung am 02.04.2020 ist die FDP anlässlich des Corona-Geschehens nicht erschienen und begründete dies in einer Mail an  den Stadtverordnetenvorsteher und die Presse in einer Mail. Folgender Text stellt einen Auszug aus dieser Mail da:

„[…] In Anbetracht der exponentiell ansteigenden Fallzahlen der Coronavirusinfektionen auch in Gießen hätten wir jedoch mit absoluter Sicherheit nicht der jetzt vom Ältestenrat beschlossenen Durchführung der Stadtverordnetensitzung mit 41 Stadtverordneten  am 2. April 2020 zugestimmt.

Wir als Freie Demokraten halten diesen Beschluss für unverantwortlich in Anbetracht des vor uns stehenden epidemiologischen Ablaufs des Coronavirusinfektionsgeschehens und stellen deshalb auch die von unserer Fraktion gestellten Anträge auf die nächste regulär tagende Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung zurück.

Unsere Fraktion wird an der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 2. April 2020 nicht teilnehmen.

Zur Begründung darf ich auf  folgende Argumente verweisen:

1. die Nicht- Weiterverbreitung der Coronavirusinfektionsepidemie hat momentan absolute Priorität und würde durch die vorgesehene Sitzung  extrem gefährdet.

2. die auf der Tagesordnung stehenden Anträge wie z.B. die Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für Lützellinden sind demgegenüber nicht so wichtig,  als das sie die Durchführung einer Sitzung erforderten. Evtl. dringlich notwendige Beschlüsse lassen sich auch im Umlegungsverfahren schriftlich entscheiden.

3. eine Durchführung der Stadtverordnetensitzung in der vorgesehenen Form würde das von der Bundeskanzlerin gestern in ihrer Rede an die Nation geforderte Prinzip der Solidarität durch Abstand konterkarieren.

4. das zumindest in Teilen der Bevölkerung noch unterentwickelte Bewußtsein für die Risiken der Corona-Pandemie würde durch die Durchführung einer Stadtverordnetensitzung am 2. April weiter unterminiert. […]“